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Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026
Das Bundeskabinett hat am 8.10.2025 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 um mehr als 5 % beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Menschen mit höherem Einkommen müssen somit, sofern sie in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einzahlen, auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge abführen.
Diese sehen wie folgt aus:
Mo-Fr 8.30 - 18.00 Uhr
Riehler Str. 36
50668 Köln
Hohenzollerndamm 184
10713 Berlin
Annaberger Straße 73
09111 Chemnitz
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