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Porträt eines erfahrenen männlichen Rechtsanwalts in Anzug und Krawatte vor neutralem Hintergrund

Thomas Bischoff

Porträt einer erfahrenen Rechtsanwältin mit dunklen Haaren vor hellem Hintergrund

Sibylle Bischoff

Neue Sachbezugswerte 2026 für Unterkunft und Verpflegung


Unentgeltliche bzw. vergünstigte Mahlzeiten des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind als geldwerter Vorteil den Arbeitnehmern im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zuzurechnen und zu versteuern.


Die Sachbezugswerte werden sich nach dem Referentenentwurf der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 8.10.2025 zum 1.1.2026 voraussichtlich erhöhen. Verabschiedet werden soll die Änderung nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe.

Diese Regelungen gelten auch für Mahlzeiten, die Arbeitnehmern während einer dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeit oder bei doppelter Haushaltsführung zur Verfügung gestellt bzw. zugerechnet werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 € nicht übersteigt. Sonst stellt der Wert der Mahlzeit insgesamt einen geldwerten Vorteil dar.


Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kostenlos oder vergünstigt eine Unterkunft zur Verfügung, wird wie folgt unterschieden, wobei bei Wohnungsüberlassung hiervon abweichend im Zweifel die ortsübliche Miete als Sachbezug anzusetzen ist:

Riehler Str. 36
50668 Köln

+49 221 912840 0


Hohenzollerndamm 184
10713 Berlin

+49 30 9120299 0


Annaberger Straße 73
09111 Chemnitz

​+49 371 47147 0


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